Behandlungsangebot
Die Kernkompetenz der Behandlungszentren für Suchtmedizin (BZS) ist die Behandlung der Opioidabhängigkeit in all ihren Formen. Neben der medikamentösen Behandlung mittels Opioid-agonistischer Therapie unterstützen wir unsere Patient*innen auch mit psychiatrisch-medizinischem Fachwissen, psychologischen Abklärungen und Behandlungen, psychosozialen Beratungen und pflegerischen Interventionen. Eine umfassende Behandlung der Menschen, die Hilfe bei uns suchen, ist uns wichtig.
Behandlungsprinzipien
Wir integrieren neue Erkenntnisse in der Behandlung unserer Patient*innen laufend und arbeiten grundsätzlich evidenzbasiert. Wir richten unsere Behandlung an den Bedürfnissen der Patient*innen aus. Ein respektvoller Umgang und eine Begegnung auf Augenhöhe sind uns wichtig. Im Vordergrund steht die Verbesserung der Lebensqualität, was in der Haltung einer Akzeptanzorientierung bedarf. Das bedeutet, dass Nebenkonsum und Konsumereignisse als Teil einer chronifizierten Suchterkrankung gesehen werden. Nebenkonsum wird wertfrei thematisiert und auf Wunsch auch bearbeitet. Neben der Verbesserung der Lebensqualität verfolgen wir auch konsequent das Prinzip der Schadensminderung, dies beinhaltet auch, klar Selbstschädigendes Verhalten zu benennen und gemeinsam nach Alternativen zu suchen.
Unsere Behandlungen können wir an drei Standorten im Kanton Bern anbieten, es sind dies die Städte Bern (KODA), Biel (Suprax) und Burgdorf (biwak).
Opioid-Agonisten-Therapie (OAT)
Wenn die Abklärung die Indikation zur Behandlung, also das Vorhandensein einer Opioidabhängigkeit ergibt und uns eine Behandlung in unseren Zentren sinnvoll erscheint, stellen wir den Patient*innen möglichst rasch eine medikamentöse Behandlungsoption zur Verfügung, um Ihnen die Distanzierung vom illegalen Konsum zu ermöglichen. In der Folge evaluieren wir mit Ihnen, welche Behandlungsoption am geeignetsten erscheint. Dabei haben wir das ganze Spektrum an Opioidagonisten zur Verfügung, können die gängigen peroralen Medikamente, die dafür zugelassen sind (Methadon, L-Polamidon, Buprenorphin, retardierte Morphine) bis hin zum auch intravenös anwendbaren Diacetylmorphin (Heroin) einsetzen (siehe Substanzen).
In der ersten Phase der Behandlung wird mit den Patient*innen die passende Dosierung der OAT gesucht, manchmal ist dies mit einem Präparat möglich, manchmal braucht es auch Mischformen, wichtig ist, dass sich unsere Patient*innen gut behandelt fühlen und unter möglichst wenig Nebenwirkungen leiden.
Nach der Kennenlernphase wird der Bezugsmodus (Sichtkonsum, Mitgaben) miteinander ausgehandelt und den Gegebenheiten immer auch wieder angepasst. Für Mitgaben müssen gewisse Bedingungen wie insbesondere eine gute Mitwirkung in der Behandlung erfüllt sein.
Grundlage unserer Behandlung ist das bio-psychosoziale Verständnis von Suchterkrankungen, weshalb uns eine interprofessionelle Herangehensweise wichtig ist. Regelmässig werden die Erkenntnisse der beteiligten Berufsgruppen (siehe berufsgruppenspezifische Angebote) zusammengetragen und die Behandlung, natürlich in Absprache mit unseren Patient*innen, angepasst.
Wenn unsere Struktur für Patient*innen auch ausserhalb einer Opioidabhängigkeit sinnvoll erscheint, z.B. bei einer schweren Sedativaabhängigkeit, sind wir gerne bereit, mit dem involvierten Helfernetz und dem/r Betroffenen die Indikation für eine Behandlung bei uns zu klären.
Für die Aufnahme in eine opioidagonistische Behandlung (Drogenersatztherapie) müssen die folgenden Kriterien erfüllt sein:
mindestens 16 Jahre (Ausnahmen sind möglich)
Opioidabhängigkeit
Heroingestützte Behandlung
Diese Behandlung ist für Patient*innen vorgesehen, die an einer schweren Opioidabhängigkeit leiden, deshalb setzen Gesetz und Verordnung für die Indikationsstellung zu einer diaphingestützten Behandlung weitere Kriterien voraus:
mindestens 18 Jahre alt sein (Ausnahmen sind möglich)
seit mindestens zwei Jahren schwer heroinabhängig sein
mindestens zwei Behandlungsversuche mit einer anderen anerkannten ambulanten oder stationären Therapie absolviert haben
Probleme in körperlicher und/oder psychischer Hinsicht aufweisen
Die Indikationsstellung ist aber schliesslich Sache der Ärzt*in unter Einbezug des Behandlungsteams. Besondere Situationen verlangen auch besondere Lösungen, auch dies ist gesetzlich so vorgesehen. Eine Anmeldung zur Abklärung kann immer erfolgen.
Die opioidagonistische Behandlung wird über die Grundversicherung der Krankenkassen (KVG) finanziert.
Die Abgeltung erfolgt gemäss Verträgen mit den verschiedenen Vertretern der Krankenkassen (tarifsuisse, CSS und HSK) mit unterschiedlichen Finanzierungsmodellen (Pauschalen und Verrechnung nach Tarmed).
Die Behandlungskosten für die Patient*innen beinhalten die jährlich wiederkehrende Franchise (zw. 300.- und 2500.- gegenüber der KK wählbar) und den Selbstbehalt (10% der Kosten bis max. 700.- pro Jahr), also bei optimaler Versicherung 1000.- pro Jahr.